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Freitag, 27. November 2009




Die üblichen Ehen

bestehen nach wenigen Jahren
aus kaum mehr -
als Gewohnheit


darum meint Herr Oter:
Eine standesamtliche Ehe sollte zukünftig
nur noch mit Gütertrennung und
auf sieben Jahre befristet möglich sein.

Danach kann sie nur nach Absprache der Partner
(schriftliche Abmachung/Dokumentation)
aktiv verlängert werden







:-o

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